Machen die Beschäftigten Ihres Unternehmens die Entfernungspauschale als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend, haben Sie als Entgeltabrechner mit der korrekten Berechnung wenig zu tun. Alternativ zum Werbungskostenabzug kann Ihr Unternehmen seinen Beschäftigten aber einen Fahrtkostenzuschuss in entsprechender Höhe zahlen, diesen mit 15 % pauschalieren und beitragsfrei belassen. Daran wird sich auch im Jahr 2026 nichts ändern. Macht Ihr Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen Sie die Pauschale ermitteln.
So berechnen Sie die Pauschale grundsätzlich
Die anzusetzende Entfernungspauschale berechnen Sie für die einfache Strecke des Arbeitsweges folgendermaßen:
