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Anhebung der Entfernungspauschale: Wie Sie diese wichtige Größe aktuell und ab 1.1.2026 berechnen

Mitarbeiter, die zur Arbeit pendeln – beispielsweise mit dem eigenen Pkw – können eine Pauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. Alternativ kann Ihr Unternehmen seinen Beschäftigten einen Fahrtkostenzuschuss in entsprechender Höhe zahlen, diesen pauschaliert versteuern und beitragsfrei belassen. Durch eine Gesetzesänderung soll die Entfernungspauschale zum 1.1.2026 ab dem 1. Entfernungskilometer auf 0,38 € angehoben werden. Damit ändert sich sowohl für Ihr Unternehmen als auch für die Mitarbeiter einiges. Rechnen Sie nach und informieren Sie die Belegschaft.
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Britta Schwalm

24.11.2025 · 5 Min Lesezeit

Machen die Beschäftigten Ihres Unternehmens die Entfernungspauschale als Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend, haben Sie als Entgeltabrechner mit der korrekten Berechnung wenig zu tun. Alternativ zum Werbungskostenabzug kann Ihr Unternehmen seinen Beschäftigten aber einen Fahrtkostenzuschuss in entsprechender Höhe zahlen, diesen mit 15 % pauschalieren und beitragsfrei belassen. Daran wird sich auch im Jahr 2026 nichts ändern. Macht Ihr Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen Sie die Pauschale ermitteln.

So berechnen Sie die Pauschale grundsätzlich

Die anzusetzende Entfernungspauschale berechnen Sie für die einfache Strecke des Arbeitsweges folgendermaßen:

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