Arbeitsrecht

Angst wegen Datenmissbrauchs: kein Schadensersatzanspruch

Seit 2018 sorgt die auf europäischem Recht basierende sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für erhebliche Mehrarbeit für Arbeitgeber. Neben der Tatsache, dass Sie sämtlichen (ehemaligen) Mitarbeitern zur Auskunft verpflichtet sind, sehen sich nicht wenige Arbeitgeber bei Verletzungen möglichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte nun aber zumindest klar, dass es dafür nicht ausreicht, wenn ein ehemaliger Mitarbeiter einfach nur Angst vor Datenmissbrauch hat.
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Ming Wong

05.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitnehmer war vom 01.12.2016 bis 31.12.2016 bei einem Arbeitgeber beschäftigt, der zum damaligen Zeitpunkt ganz sicher nicht davon ausging, dass dieses kurze Intermezzo ihn noch mehr als 8 Jahre später beschäftigen würde.

Bereits im Jahr 2020 forderte der ehemalige Arbeitnehmer Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, die er auch erhielt. Im Oktober 2022 wollte er abermals wissen, ob seine Daten noch verarbeitet werden. Dabei setzte er eine Frist. Der Arbeitgeber antwortete zwar innerhalb dieser Frist, der ehemalige Arbeitnehmer war aber der Auffassung, dass die Mitteilung nicht ausreichen würde. Die erteilte Auskunft sei bzgl. der Dauer der Datenspeicherung, der Angabe der Empfänger und der Vollständigkeit der Datenkopie unzureichend. Nach einigem Hin und Her erteilte der Arbeitgeber dann die gewünschte Auskunft.

Nunmehr forderte der Ex-Mitarbeiter eine fette Entschädigung, weil in der verspäteten Auskunft ein Verstoß gegen die DS-GVO zu sehen wäre. Es bestünde ein immaterieller Schaden in Form eines wochenlangen Kontrollverlusts bzgl. der Datenverarbeitung. Er habe deshalb etwaige Rechte nicht ausüben können. Der Vorgang rufe bei ihm zudem ein erhebliches Maß an Sorge bzgl. des Schicksals seiner Daten hervor. Er habe Angst, dass der Arbeitgeber „Schindluder“ mit seinen Daten treibe. Außerdem sei er wegen des durch den Arbeitgeber verursachten Aufwands der Rechtsverfolgung „genervt“.

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