Im Gegensatz zum freiwilligen Statusfeststellungsverfahren, das Sie nach Bedarf beanspruchen können, wird bei einigen Neueinstellungen automatisch eine Statusfeststellung durchgeführt. Dieses Verfahren lösen Sie durch die entsprechende Angabe in der Anmeldung aus. Einen Einfluss darauf, ob das Verfahren durchgeführt wird oder nicht, haben weder Sie noch der Mitarbeiter.
Ohne Antrag des Unternehmens
Für die Einleitung dieses Verfahrens ist dementsprechend auch kein Antrag von Ihrer Seite nötig. Als Folge Ihres Eintrags in der Anmeldung bekommen Sie einen Statusfeststellungsbogen. Sie erhalten die Entscheidung ohne Ihr weiteres Zutun und haben damit in kritischen Fällen Rechtssicherheit.
