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Angehörige & Geschäftsführer: Wie Sie souverän durch das automatische Statusfeststellungsverfahren navigieren

Wenn Sie die Klärung über den Status von neuen Mitarbeitern nicht selbst vornehmen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren zu beantragen. Neben diesem freiwilligen Verfahren gibt es eine Statusfeststellung bei bestimmten Mitarbeitern, die automatisch durchgeführt wird. Lesen Sie auf den folgenden Seiten, was von Ihnen bei diesem Verfahren erwartet wird und wie Sie dabei rechtssicher vorgehen.
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Britta Schwalm

14.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Im Gegensatz zum freiwilligen Statusfeststellungsverfahren, das Sie nach Bedarf beanspruchen können, wird bei einigen Neueinstellungen automatisch eine Statusfeststellung durchgeführt. Dieses Verfahren lösen Sie durch die entsprechende Angabe in der Anmeldung aus. Einen Einfluss darauf, ob das Verfahren durchgeführt wird oder nicht, haben weder Sie noch der Mitarbeiter.

Ohne Antrag des Unternehmens

Für die Einleitung dieses Verfahrens ist dementsprechend auch kein Antrag von Ihrer Seite nötig. Als Folge Ihres Eintrags in der Anmeldung bekommen Sie einen Statusfeststellungsbogen. Sie erhalten die Entscheidung ohne Ihr weiteres Zutun und haben damit in kritischen Fällen Rechtssicherheit.

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