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Alkohol, Fehlzeiten, Schulden: So sprechen Sie Negatives im Arbeitszeugnis rechtssicher und effektiv an

Der Spagat zwischen Wahrheit und Wohlwollen im Arbeitszeugnis fällt Ihnen womöglich schwer, wenn ein Mitarbeiter negativ aufgefallen ist. Diese Herausforderung sollte Sie aber nicht allzu sehr belasten. Denn etliche Minuspunkte gehören einfach nicht ins Arbeitszeugnis, sodass Sie diese – im beiderseitigen Interesse – am besten weglassen. Denn ein Rechtsstreit über das Arbeitszeugnis eines Ex-Mitarbeiters bringt Ihnen als Arbeitgeber nichts.
Magnifying Glass with Exclamation Point Over Text

Hildegard Gemünden

11.08.2025 · 2 Min Lesezeit

Missionarischer Eifer ist nicht gefragt

Auch wenn Sie sich über einen Mitarbeiter sehr geärgert haben, sollten Sie das Arbeitszeugnis nicht zur Abrechnung mit ihm nutzen. Betrachten Sie es vielmehr als Pflicht, die Sie mit vertretbarem Aufwand erfüllen wollen. Wie Sie dabei (vermutete) Straftaten berücksichtigen, erfahren Sie auf Seite 6. Im Übrigen gehen Sie dazu folgendermaßen vor.

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