Missionarischer Eifer ist nicht gefragt
Auch wenn Sie sich über einen Mitarbeiter sehr geärgert haben, sollten Sie das Arbeitszeugnis nicht zur Abrechnung mit ihm nutzen. Betrachten Sie es vielmehr als Pflicht, die Sie mit vertretbarem Aufwand erfüllen wollen. Wie Sie dabei (vermutete) Straftaten berücksichtigen, erfahren Sie auf Seite 6. Im Übrigen gehen Sie dazu folgendermaßen vor.
