Die Folgen eines Arbeitsunfalls können schwerwiegend sein. So war es auch in einem Fall, den das Sozialgericht (SG) Landshut zu entscheiden hatte (Urteil vom 02.07.2025, Az. S 15 U 5011/24). Der Unfall ereignete sich in einem landschaftlichen Betrieb nach einer familiären Feierstunde. Während dieser floss offenbar jede Menge Alkohol.
Der Betriebsinhaber erinnerte sich erst anschließend daran, dass er noch Hühner zu versorgen hatte. Es kam zu einem Unfall auf der Kellertreppe, der eine Querschnittslähmung zur Folge hatte. Zu allem Unglück verweigerte die Berufsgenossenschaft ihre Zuständigkeit. Dagegen ging der Verunglückte vor, denn er war der Auffassung, dass der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Arbeit stand. Damit hatte er Erfolg.