Rechtliche Fragen und Urteile

Aktuelles Urteil: Wann die Beweiskraft der AU-Bescheinigung erschüttert ist und wann nicht

Sicher kennen Sie diese Situation: Es flattert mal wieder eine Krankmeldung bei Ihnen herein und Sie haben ein ungutes Gefühl dabei. Immer wieder dieser Azubi, immer wieder ein Montag und darum haben Sie irgendwann berechtigte Zweifel. Gleichwohl müssen Sie die Erkrankung des Auszubildenden – bescheinigt durch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ernst nehmen. Krank ist krank. Es sei denn, Sie sind in der Lage, die Beweiskraft der AU-Bescheinigung zu erschüttern. Lesen Sie, in welchen Fällen das möglich ist und was die aktuelle Rechtsprechung dazu sagt.

Martin Glania

28.11.2024 · 5 Min Lesezeit

Auch Sie haben es in diesem Jahr wahrscheinlich öfter erlebt, als Sie es aus der Vergangenheit gewohnt waren: Auszubildende melden sich krank – und das aus verschiedenen Gründen. Der AOK-Fehlzeitenreport 2024 bestätigt, dass Krankschreibungen 2024 häufiger vorgekommen sind als in den Vorjahren. Bereits in den Monaten zwischen Januar und August 2024 wurden so viele Krankheitsfälle gezählt wie im Jahr 2023 insgesamt.

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