Rechtliche Fragen und Urteile

Aktuelles Gerichtsurteil: Was Sie bei einer Kündigung in der Probezeit jetzt auch noch beachten müssen

In der überwiegenden Zahl der Ausbildungsbetriebe ist in diesen Wochen die Probezeit der neuen Azubis im Gange. Während dieser können Sie Ihren neuen Auszubildenden recht unkompliziert kündigen. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Hindernisse gibt. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt Grenzen auf und legt Fallstricke offen, die Sie künftig unbedingt beachten sollten.

Martin Glania

27.10.2025 · 7 Min Lesezeit

Ich hoffe, Sie gehören zu den vielen Ausbildungsbetrieben, in denen weit mehr als die Hälfte – hoffentlich mehr als 80 % oder 90 % – der Auszubildenden die Probezeit überstehen. Gleichwohl werden auch Sie die Erfahrung gemacht haben, dass manchmal die Notbremse gezogen werden muss. Gründe hierfür könnten sein:

  • Der Auszubildende ist für den Beruf offensichtlich nicht geeignet. Sie sehen erhebliche Probleme auf sich zukommen, erkennen andererseits, dass er andere Fähigkeiten besitzt. In solchen Fällen ist es in jedermanns Interesse, die Ausbildung vorzeitig zu beenden und dem Auszubildenden einen anderen beruflichen Weg nahezulegen.
  • Die disziplinarischen Probleme sind von Anfang an gravierend. Möglicherweise nimmt Ihr Azubi regelmäßig nicht am Berufsschulunterricht teil, erscheint im Betrieb, wann er möchte, oder er ignoriert Arbeitsaufträge. Daran können Sie in der Probezeit arbeiten. Stellt sich aber kein Erfolg ein, dann ist anzuraten, dass Sie ein vorzeitiges Ende veranlassen. Schließlich gilt es auch, die Arbeitsprozesse aufrechtzuerhalten und das Betriebsklima und damit Ihre Kollegen zu schützen.

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