Arbeitsrecht

Ähnliche Aufgaben, geringeres Gehalt: So begründen Sie den Unterschied rechtssicher

Wenn ein Mitarbeiter erfährt, dass er deutlich weniger verdient als seine Kollegen, die gleiche oder ähnliche Aufgaben verrichten, ist Ärger vorprogrammiert. Dann sollten Sie den Gehaltsunterschied gut begründen können. Denn andernfalls droht eine Gehaltsangleichung nach oben (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, 19.6.2024, 4 Sa 26/23).

Hildegard Gemünden

05.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Mitarbeiterin verdient weniger als ihre männlichen Kollegen

Eine Arbeitnehmerin hatte im Rahmen einer Entgeltauskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erfahren, dass sie weniger verdiente als ihre vergleichbaren männlichen Kollegen. Sie vermutete daher eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts und verlangte Gleichbehandlung, sprich die höhere Vergütung.
Der Arbeitgeber meinte, die schlechtere Bezahlung habe nichts mit dem Geschlecht zu tun, sondern sei sachlich begründet: Die männlichen Kollegen seien durchschnittlich etwas länger im Unternehmen beschäftigt. Außerdem habe die Mitarbeiterin unterdurchschnittliche Leistungen erbracht.

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