Arbeitsrecht
Ähnliche Aufgaben, geringerer Lohn: Gehaltsanpassung nach ganz oben ist nicht erforderlich
Wenn eine Mitarbeiterin erfährt, dass sie weniger verdient als männliche Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben (oder umgekehrt), müssen Sie mit einer Klage wegen unzulässiger Benachteiligung rechnen. Diese hat gute Erfolgsaussichten, wenn die Unternehmensleitung den Gehaltsunterschied nicht stichhaltig begründen kann. Aber welche Gehaltsansprüche hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter dann? Um diese Frage geht es im Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 1.10.2024 (2 Sa 14/24).
Hildegard Gemünden
05.12.2024
·
2 Min Lesezeit
Mitarbeiterin verlangt so viel wie der bestbezahlte Kollege
Eine in der dritten Führungsebene der Daimler Truck AG beschäftigte Arbeitnehmerin verdiente seit Jahren weniger als ihre männlichen Kollegen auf derselben Führungsebene. Sie verlangte für fünf Jahre eine Nachzahlung von 420.000 Euro brutto – die Differenz zum Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen derselben Führungsebene. Der Arbeitgeber hielt die Forderung nicht für berechtigt, weil die Mitarbeiterin schlechtere Leistungen erbracht habe.
Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Erfolgreich Führen & Motivieren‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- spannenden Impulsen von erfahrenen Führungskräften und Coaches für Ihre Mitarbeiterführung sowie Ihre eigene Karriere
- praxisrelevanten Tipps um das Spannungsfeld zwischen Mitarbeiterführung und -motivation, rechtlich einwandfreiem Handeln und eigenen Zielen zu meistern
- praktische Hilfsmittel zur persönlichen Selbstreflektion, Karriereplanung mit Mitarbeiterentwicklung