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Achtung Deadline: Wie Sie den bevorstehenden Lohnnachweis pünktlich und betriebsprüfungssicher erstatten

Der 16.2.2025 ist ein wichtiges Datum auf Ihrer Agenda: Bis spätestens zu diesem Termin muss der digitale Lohnnachweis für die Unfallversicherung erledigt sein. Vergessen Sie die Meldung, darf der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) schätzen. Das geschieht dann eher zu Ungunsten Ihres Unternehmens. Lesen Sie hier, worauf Sie achten sollten, damit Sie die Meldung bald abhaken können.

Britta Schwalm

06.01.2025 · 6 Min Lesezeit

Die Deadline für Ihren nächsten elektronischen Lohnnachweis ist der 16.2.2025. Hat Ihr Unternehmen mehrere meldende/abrechnende Stellen, ist für jede Stelle ein Teillohnnachweis nötig. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Unternehmen die Lohnabrechnung nur teilweise selbst abwickelt und zusätzlich ein Steuerbüro damit beauftragt.

ACHTUNG

Sie können die Meldung des elektronischen Lohnnachweises entweder über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal vornehmen. Achten Sie aber darauf, dass in Ihrem Betrieb nicht doppelt gemeldet wird.

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