Besondere Mitarbeiter

Achtung Deadline: Melden Sie die Quote an schwerbehinderten Kollegen und überweisen Sie die Abgabe rechtzeitig

Bis spätestens 31.3.2026 wird Ihre Meldung über die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind, fällig. Beschäftigt Ihr Unternehmen zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter, sind Sie verpflichtet, eine Ausgleichsabgabe zu ermitteln und zu überweisen. Lesen Sie hier, wie Sie diese Aufgabe rechtzeitig und richtig erledigen.

Britta Schwalm

20.01.2026 · 5 Min Lesezeit

Jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern ist verpflichtet, eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Beschäftigten zu besetzen. Die Zahl ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Erfüllt ein Arbeitgeber diese Vorgabe nicht, muss er eine Ausgleichsabgabe zahlen.

Es kommt auf die Beschäftigten des Vorjahres an

Ist die Meldung aufgrund der Unternehmensgröße erforderlich, erstatten Sie diese rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Das bedeutet: Im Jahr 2026 melden Sie die Anzahl der in Ihrem Unternehmen beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter des Jahres 2025. Hat Ihr Unternehmen 2025 zu wenige schwerbehinderte Mitarbeiter beschäftigt, muss es parallel zur Meldung ohne weitere Aufforderung die Ausgleichsabgabe (s. u.) überweisen.

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