wettbewerb

Abwerbung von Mitarbeitern – Der Kampf ist eröffnet!

Als potenzieller Arbeitgeber konkurrieren Sie auf dem Markt um die besten Köpfe. Schließlich sind Sie auf motivierte und qualifizierte Arbeitnehmer angewiesen, um Ihre Aufgaben erfüllen zu können. Besonders ärgerlich ist es aber, wenn Konkurrenten Ihre Mitarbeiter aus laufenden Arbeitsverhältnissen abwerben wollen. Dies können Sie kaum unterbinden. Da hilft es nur, den eigenen Mitarbeitern aufzuzeigen, dass Sie der richtige Arbeitgeber sind. Abwerbeversuche eigener Mitarbeiter gegenüber Kollegen können Sie jedoch unterbinden und im Extremfall sogar gerichtlich untersagen lassen.
Business people shaking hands , finishing up a meeting to sign a new contract

Burkhard Boemke

11.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall:

Ein Arbeitgeber produzierte stationäre Brandschutzsysteme (u. a. Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen). Ein Konkurrenzunternehmen warb bei ihm in großem Umfang Arbeitnehmer ab. Hieraufhin unternahm der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen. Er bot wechselwilligen Mitarbeitern, die das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt hatten, Bleibeprämien an. Mehrere Arbeitnehmer nahmen das Angebot an und zogen ihre Kündigungen zurück. Die bereits abgeschlossenen Arbeitsverträge beim Konkurrenten kündigten diese Arbeitnehmer und traten die Arbeit dort auch nicht an. Das Konkurrenzunternehmen hielt dies für unlauteren Wettbewerb und versuchte, mit einer einstweiligen Anordnung den Arbeitgeber zur Unterlassung zu verpflichten.

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