Leserfrage

„Abschluss: Wie lange können wir vom Werkstudentenprivileg profitieren?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

31.03.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir beschäftigen schon lange einen Studenten versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Werkstudentenprivileg). Nun hat er seine Abschlussprüfungen gemacht und bekommt bald die Ergebnisse. Wie lange dürfen wir ihn noch als Werkstudenten beschäftigen?

ANTWORT

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