Wir beschäftigen schon lange einen Studenten versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Werkstudentenprivileg). Nun hat er seine Abschlussprüfungen gemacht und bekommt bald die Ergebnisse. Wie lange dürfen wir ihn noch als Werkstudenten beschäftigen?
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