Am Verhalten des Auszubildenden gefällt Ihnen etwas nicht und Sie wollen mit dem Azubi mal ein paar Takte darüber reden. Für eine Abmahnung ist es Ihnen noch zu früh. Das würde die Ausbildung unnötigerweise belasten.
Möglichkeit 1: Sie ermahnen ihn in einem ernsten Vieraugengespräch
Sie teilen dem Auszubildenden mit, was konkret er nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt hat oder wo Sie mit ihm ein Problem sehen. Wichtige Voraussetzung für ein solches Gespräch ist Ihre Überzeugung oder Hoffnung, dass sich das Problem auf dem kleinen Dienstweg lösen lässt. Orientieren Sie sich an folgenden Punkten. Wenn Sie alle abhaken können, haben Sie alles richtig gemacht.