Am Verhalten des Auszubildenden gefällt Ihnen etwas nicht und Sie wollen mit dem Azubi mal ein paar Takte darüber reden. Für eine Abmahnung ist es Ihnen noch zu früh. Das würde die Ausbildung unnötigerweise belasten.
Möglichkeit 1: Sie ermahnen ihn in einem ernsten Vieraugengespräch
Sie teilen dem Auszubildenden mit, was konkret er nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt hat oder wo Sie mit ihm ein Problem sehen. Wichtige Voraussetzung für ein solches Gespräch ist Ihre Überzeugung oder Hoffnung, dass sich das Problem auf dem kleinen Dienstweg lösen lässt. Orientieren Sie sich an folgenden Punkten. Wenn Sie alle abhaken können, haben Sie alles richtig gemacht.

Möglichkeit 2: Sie ermahnen ihn schriftlich
Eine mündliche Ermahnung wird ein Auszubildender möglicherweise als zu locker empfinden. Schließlich gibt es über das Gespräch keinen Nachweis. Diesen Tatbestand ändern Sie, indem Sie ihn schriftlich ermahnen. Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um eine Abmahnung im arbeitsrechtlichen Sinne handelt. Schreiben Sie demnach nicht Abmahnung, sondern Schriftliche Ermahnung über den Text. Orientieren Sie sich an folgendem Beispiel:
Das Schreiben übergeben Sie dem Azubi, lassen sich eine Empfangsbestätigung aushändigen und heften eine Kopie in der Personalakte ab.

Eine Ermahnung ist nur ein Moment – echte Führung zeigt sich im täglichen Umgang mit Ihren Auszubildenden. Wenn Sie mehr erreichen wollen, als nur Verhalten zu korrigieren, kommt es darauf an, als Persönlichkeit zu wirken und Vertrauen aufzubauen. Lesen Sie hier, wie Sie Schritt für Schritt vom geschätzten Ausbilder zur echten Führungspersönlichkeit werden:
