Ausnahmen sind möglich
Eine finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen darf nur in Ausnahmefällen erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Urlaub allein wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht als bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt werden kann (§ 7 Absatz 4 BUrlG). Die Rechtsprechung hat für enge Regeln für die Abgeltung von Urlaub gesorgt:
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Personal aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz
