Beiträge & Abgabe

Abgabesatz 2026: Vergessen Sie diese wichtigen Aufgaben rund um die Künstlersozialkasse nicht

Beschäftigt Ihr Unternehmen hin und wieder freie Webdesigner, Grafiker oder Übersetzer? Dann befassen Sie sich mit der Künstlersozialabgabe (KSA), den dazugehörigen Meldungen und der pünktlichen Zahlung. Die KSA stellt den „Quasi-Arbeitgeberanteil“ bei der Beauftragung selbstständiger Künstler oder Publizisten dar. Ob Unternehmen ihrer Zahlungspflicht nachkommen, wird seit einigen Jahren besonders streng geprüft. Die gute Nachricht: Der zugrunde liegende Satz wird im Jahr 2026 voraussichtlich gesenkt.

Britta Schwalm

07.09.2025 · 3 Min Lesezeit

Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft regelmäßig bei nahezu allen Unternehmen, ob diese ihrer Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachkommen. Deshalb sollten Sie regelmäßig kontrollieren, ob Sie sämtliche Pflichten rund um die Künstlersozialkasse (KSK) erfüllen. Sie haben die Künstlersozialabgabe auf alle Entgelte zu entrichten, die Ihr Unternehmen an freie Künstler oder Publizisten zahlt. Das bedeutet: Sie führen gleichbleibende Vorauszahlungen für die Zeit vom März des laufenden Jahres bis zum Februar des folgenden Jahres ab. Die Basis für die Berechnung dieser Vorauszahlungen bilden die Entgelte des Vorjahres.

Meldung Anfang 2026 für 2025

Bis spätestens 31.3.2026 melden Sie die Entgelte an freie Künstler und Publizisten aus 2025. Die KSK teilt Ihnen daraufhin die Höhe der Vorauszahlungen für 2025 mit. Möchten Sie diese Mitteilung kontrollieren, multiplizieren Sie einfach ein Zwölftel des Jahresentgelts mit dem für das Jahr jeweils geltenden Abgabesatz. Der Abgabesatz lag im Jahr 2025 bei 5 %. Im Jahr 2026 wird er voraussichtlich 4,9 % betragen.

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