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Abfindungsanspruch wird nicht auf dem Silbertablett serviert!

Die wohl meisten Arbeitnehmer, die man nach einer ausgesprochenen Kündigung vor einem Arbeitsgericht wiedersieht, sind überzeugt, sie hätten einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, und diese fordern sie nun ein. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum. Allein aus der Tatsache, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird, ergibt sich nämlich kein „automatischer“ Anspruch auf eine Abfindung.

Burkhard Boemke

07.09.2026 · 3 Min Lesezeit

In wenigen Ausnahmefällen kann es sich ergeben, dass Sie als Arbeitgeber auf tarif- oder betriebsverfassungsrechtlicher Grundlage zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet sind, ohne dies vorher mit dem Mitarbeiter individuell vereinbart zu haben.

  1. Tarifvertragliche Regelung: Meistens müssen Sie zahlen

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