Ihr Betrieb profitiert vom Freiwilligenprogramm
Geringes Prozessrisiko: Mitarbeiter, die einem Aufhebungsvertrag freiwillig zustimmen, haben in der Regel keinen Grund, anschließend zu klagen – anders als bei betriebsbedingten Kündigungen, die durch die hier erforderliche Sozialauswahl zudem noch eine zusätzliche Angriffsfläche bieten.
