Der Fall: Versetzung geplant, aber nicht realisiert
Nachdem die Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung ausgeschöpft waren, wurde der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers für 3 Jahre bis 31.8.2022 verlängert. Anschließend sollte ein anderer unbefristet beschäftigter Mitarbeiter die Stelle übernehmen, dessen bisheriger Arbeitsplatz im Zuge von Produktionseinschränkungen wegfallen würde. Tatsächlich blieb der andere Mitarbeiter an seinem alten Arbeitsplatz, weshalb der befristet beschäftigte Mitarbeiter auf unbefristete Weiterbeschäftigung klagte.
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