FRAGE
Sehr geehrter Herr Prof. Boemke,
wir lesen Ihre Zeitschrift seit vielen Jahren und hätten nun einmal eine Frage an Sie.
Ich arbeite in der Verwaltungsabteilung eines Elektronikfachgeschäfts. In diesem Zusammenhang bin ich u. a. auch für das Personal mitverantwortlich. Unser Geschäft wächst seit vielen Jahren. Inzwischen haben wir weitere Räumlichkeiten übernommen und erhebliche Neueinstellungen vorgenommen. Im Schnitt liegen wir jetzt bei 46 Mitarbeitern. Derzeit laufen weitere Stellenanzeigen, für die sich bereits mehrere Bewerber vorgestellt haben. Gestern war ein gehbehinderter Bewerber im Rollstuhl hier. Die Einschränkungen des Bewerbers würden für uns keine Rolle spielen. Er würde die Tätigkeit im Büro trotz seiner Behinderung ausüben können. Es gibt jedoch auch besser qualifizierte Bewerber. Das nur zur Hintergrundgeschichte.
Jedenfalls merkte der Bewerber während des Gesprächs irgendwann an, dass wir auf Grund unserer Größe ja zudem verpflichtet wären, einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigen. In diesem Moment wusste ich kurz nicht, wie ich hierauf reagieren sollte. Über eine solche Frage habe ich mir bisher nie wirklich Gedanken gemacht. Stimmt denn seine Behauptung? Und was ist die Konsequenz für uns, wenn wir keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen würden?
ANTWORT
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