Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigungen elektronisch bei den Einzugsstellen aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm oder im Meldeportal der Sozialversicherung beantragen. Die Einzugsstellen melden die Bescheinigungen elektronisch zurück (§ 108b SGB IV). Haben Sie mehrere Beschäftigungsbetriebe, können Sie ab 1.7. auch für einzelne Betriebe Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten. Das gilt, wenn sie aus abrechnungstechnischen oder organisatorischen Gründen mehrere Betriebsnummern bei Nachweis/Zahlung der Beiträge verwenden und der Einzugsstelle Ihre Adressdaten bekannt sind. Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, müssen Sie insgesamt Ihre Nachweis- und Zahlungspflichten erfüllt haben.
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Ab 1.7. gehen Sie so vor, wenn Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen
Unternehmen benötigen z. B. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit der sie ihre Zuverlässigkeit nachweisen. In dem Dokument bescheinigen die Einzugsstellen Arbeitgebern unter anderem, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge stets pünktlich angemeldet und abgeführt haben. Ab 1.7.2026 gelten für die Beantragung ein paar neue Regeln
