Ziel des neuen Gesetzes ist es, Frauen nach einer Fehlgeburt vor unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen. Bisher hatten Frauen in solchen Situationen nur die Möglichkeit, auf eine Krankschreibung zurückzugreifen. Hatte diese einen bestimmten Zeitrahmen überschritten, rutschten sie in den Krankengeldbezug ab.
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