Mutterschutz

Ab 01.06.2025 gilt nun auch Mutterschutz bei Fehlgeburten

Am 14.02.2025 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem sogenannten Mutterschutzanpassungsgesetz zugestimmt. Danach gelten die Mutterschutzfristen ab dem 01.06.2025 nun auch bei Fehlgeburten. Das bedeutet, auch Frauen mit Fehlgeburten haben ab diesem Zeitpunkt unter Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die neuen Regelungen gingen vor allem auf eine Initiative des Bundesrats Mitte 2024 zurück.
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Burkhard Boemke

24.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Ziel des neuen Gesetzes ist es, Frauen nach einer Fehlgeburt vor unnötigen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen. Bisher hatten Frauen in solchen Situationen nur die Möglichkeit, auf eine Krankschreibung zurückzugreifen. Hatte diese einen bestimmten Zeitrahmen überschritten, rutschten sie in den Krankengeldbezug ab.

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