Arbeitsrecht

Ab 01.01.2026 wird es für Arbeitgeber erheblich teurer

Der gesetzliche flächendeckende Mindestlohn gilt in Deutschland seit 2015. Was mit gemäßigten 8,50 Euro begann, hat inzwischen für viele kleinere Arbeitgeber eine existenzbedrohende Höhe erreicht. Auch nicht wenige größere Arbeitgeber werden sich überlegen, wie sie „einfache“ Jobs zukünftig noch mehr komprimieren oder vielleicht ganz darauf verzichten.
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Burkhard Boemke

01.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Bundesregierung hat die fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 Euro je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 Euro. Seit dem 01.01.2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 Euro. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 %, insgesamt also um 13,88 %. Eine Erhöhung, von der viele andere Arbeitnehmer in so kurzer Zeit nur träumen können.

Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle 2 Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) überprüft und kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Mindestlohnkommission hat die Aufgabe, laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität zu evaluieren. Ihre gewonnenen Erkenntnisse muss sie der Bundesregierung in einem Bericht alle 2 Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung stellen.

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