Mehrere Minijobs, Hauptbeschäftigung plus Teilzeittätigkeit oder 2 Hauptbeschäftigungen: In erster Linie ist es Sache des Arbeitnehmers, wie viel und wo er arbeitet. Das gilt zumindest so lange, wie das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Diverse Konstellationen haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht.
Kontrollieren Sie regelmäßig
Ob vom Phänomen Mehrfachbeschäftigung auch die Mitarbeiter Ihres Unternehmens betroffen sind, sollten Sie in regelmäßigen Abständen und bei jeder Neueinstellung prüfen. Nehmen Sie nicht nur teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter unter die Lupe – auch die Einkommen aus Vollzeitstellen werden zunehmend durch Zweittätigkeiten aufgestockt. Selbst ganz nebensächliche Tätigkeiten, wie eine Putzstelle oder stundenweises Bedienen in einer Kneipe, können eine Rolle spielen. Die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen hängen von der jeweiligen Konstellation ab.