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Immer mehr Multijobber: Was Sie als Entgeltabrechner wissen müssen und wie Sie richtig prüfen

Mitarbeiter mit einem oder 2 Nebenjobs? Das kommt immer häufiger vor – wie zahlreiche Untersuchungen, beispielsweise die des statistischen Bundesamtes (Destatis), zeigen. Destatis kommt aktuell zu dem Ergebnis, dass sich die Zahl der Mehrfachbeschäftigten zwischen 1990 und 2024 mehr als verdoppelt hat. Auch die Krankenkassen und die Arbeitsagentur melden regelmäßig, dass es immer mehr Arbeitnehmer mit mehreren Jobs gibt. Auch Sie als Entgeltabrechner werden folglich häufiger mit Mehrfachbeschäftigungen konfrontiert. Dabei sollten Sie bei einigen Kombinationen besonders aufmerksam werden.

Britta Schwalm

13.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Mehrere Minijobs, Hauptbeschäftigung plus Teilzeittätigkeit oder 2 Hauptbeschäftigungen: In erster Linie ist es Sache des Arbeitnehmers, wie viel und wo er arbeitet. Das gilt zumindest so lange, wie das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Diverse Konstellationen haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht.

Kontrollieren Sie regelmäßig

Ob vom Phänomen Mehrfachbeschäftigung auch die Mitarbeiter Ihres Unternehmens betroffen sind, sollten Sie in regelmäßigen Abständen und bei jeder Neueinstellung prüfen. Nehmen Sie nicht nur teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter unter die Lupe – auch die Einkommen aus Vollzeitstellen werden zunehmend durch Zweittätigkeiten aufgestockt. Selbst ganz nebensächliche Tätigkeiten, wie eine Putzstelle oder stundenweises Bedienen in einer Kneipe, können eine Rolle spielen. Die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen hängen von der jeweiligen Konstellation ab.

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