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Warum Sie den geldwerten Vorteil auch bei längeren Freistellungen berechnen sollten

Verfügen Beschäftigte über einen Firmenwagen, den sie privat nutzen dürfen, haben sie auch während längerer Freistellungen Anspruch auf die Privatnutzung. Rechnen Sie die Privatnutzung des Dienstwagens deshalb unbedingt auch während Freistellungen ab.

Britta Schwalm

29.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Das gilt selbst dann, wenn die Freistellung sehr lange dauert und der Mitarbeiter nicht mehr ins Unternehmen zurückkehren wird, wie es beispielsweise in der Freistellungsphase der Block-Altersteilzeit der Fall ist. Einzige Voraussetzung für den Anspruch des Mitarbeiters auf den Dienstwagen auch außerhalb einer Arbeitsphase ist, dass noch irgendeine Form von Arbeitsentgelt fließt. Allerdings brauchen Sie keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu berücksichtigen, wenn diese nicht mehr stattfinden.

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