Voraussetzung: Übertragung eines Betriebs(teils)
Wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Betrieb oder ein Betriebsteil übertragen wird. Gegenstand eines Betriebsübergangs ist daher nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte die Übertragung eines Betriebs als auf Dauer angelegte organisatorische Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit (BAG, 25.01.2018, Az. 8 AZR 309/16).
