Sonderausgabe

7-Punkte-Katalog: So prüfen die Arbeitsgerichte, ob ein Betriebsübergang vorliegt

Für die Beurteilung, ob im Einzelfall ein Betriebsübergang vorliegt, fehlt es leider an einer exakten Definition. Die Arbeitsgerichte prüfen deshalb nach einem 7-Punkte-Katalog. Je mehr Kriterien vorliegen, desto wahrscheinlicher ist das Vorliegen eines Betriebsübergangs.

Burkhard Boemke

20.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Voraussetzung: Übertragung eines Betriebs(teils)

Wichtigste Voraussetzung ist, dass ein Betrieb oder ein Betriebsteil übertragen wird. Gegenstand eines Betriebsübergangs ist daher nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte die Übertragung eines Betriebs als auf Dauer angelegte organisatorische Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit (BAG, 25.01.2018, Az. 8 AZR 309/16).

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