Arbeitsrecht

7 Fälle: Hier bekommen Mitarbeitende Prämien ohne Arbeit

Normalerweise gilt im Arbeitsverhältnis der Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn. In den folgenden Fällen können Mitarbeitende aber auch ohne Arbeit Geld verlangen. Ausfallzeiten rechtfertigen dann insbesondere keine Kürzung der Zielerreichungsprämien.
A judges gavel rests on a wooden table near a scale of justice

Hildegard Gemünden

13.10.2026 · 1 Min Lesezeit

  1. Es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach §§ 2, 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), d. h. an gesetzlichen Feiertagen und für bis zu sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit.
  2. Die Mitarbeiterin unterliegt einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot (§ 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG)).
  3. Der/die Beschäftigte befindet sich in einem genehmigten Urlaub (§ 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)).
  4. Der/die Beschäftigte ist unverschuldet aus persönlichen Gründen für verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit an der Arbeit gehindert, etwa wegen Kindsgeburt oder Tod eines nahen Angehörigen (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
  5. Der/die Arbeitgebende nimmt die ordnungsgemäß angebotene Arbeitsleistung nicht an (Annahmeverzug).
  6. Die Unternehmensleitung hat eine Zahlung unabhängig von der Arbeitsleistung ausdrücklich zugesagt (etwa volle Prämie trotz Elternzeit).
  7. Die Zahlung ist nicht nur Vergütung für geleistete Arbeit, sondern etwa auch eine Belohnung für Betriebstreue.

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