Rechtliche Fragen und Urteile

3 Monate zu spät aus dem Urlaub zurück: Ist das immer ein Kündigungsgrund?

Auszubildende, die unentschuldigt fehlen, riskieren ihren Ausbildungsplatz. Das gilt natürlich erst recht, wenn die Fehlzeiten gravierend sind und zuvor schon Abmahnungen erfolgt sind. Es kann allerdings auch einen Grund für das Fehlen geben, der eine berechtigte Kündigung unmöglich macht. So war es in einem Fall, den das Arbeitsgericht Herne zu entscheiden hatte.

Martin Glania

10.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Ein Mitarbeiter hatte seinen Urlaub in seinem Heimatland Somalia verbracht. Der Rückflug war gebucht, die Arbeitsaufnahme für den übernächsten Tag vorgesehen. Allerdings kam alles anders.

Der Arbeitgeber wartete indessen vergeblich auf den Arbeitnehmer und hatte bemerkenswert viel Geduld. Er hatte lediglich von einer dritten Person erfahren, dass der Arbeitnehmer noch in Afrika war. Erst etwa 4 bzw. 6 Wochen nach dem geplanten Wiederantritt der Arbeit erfolgten Abmahnungen. Anschließend kündigte er dem Mitarbeiter.

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