Leserfrage

„3 Betriebsfeiern im Jahr 2025: Wie erreichen wir möglichst wenig Abgaben?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

23.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Dieses Jahr ist viel los in unserem Unternehmen. Wir feiern ein Firmenjubiläum. Auch ein Sommerfest und die Weihnachtsfeier sind wieder geplant. In dem Fall können wir den 110-€-Freibetrag für das dritte Fest nicht mehr anwenden. Gibt es andere Möglichkeiten, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern einzusparen?

ANTWORT

Speisen, Getränke und Geschenke für Mitarbeiter bleiben im Rahmen einer Betriebsfeier lohnsteuer- und beitragsfrei. Das gilt aber nur für Zuwendungen auf den ersten beiden Betriebsfeiern pro Jahr und soweit die Zuwendung pro Mitarbeiter nicht mehr als 110 € beträgt. Ab der dritten Betriebsveranstaltung werden die gesamten Zuwendungen lohnsteuer- und beitragspflichtig – gleichgültig, ob dabei der Freibetrag eingehalten wird oder nicht.

ACHTUNG

Die 110 € sind ein Freibetrag. Das bedeutet: Lediglich der diesen Grenzwert übersteigende Teil des Betrags ist lohnsteuerpflichtig.



Ab der dritten Veranstaltung müssen Sie von Lohnsteuer- und Beitragspflicht der Zuwendungen ausgehen. Das bedeutet: Ihr Unternehmen muss mehr Beiträge bezahlen und für die Mitarbeiter fallen zusätzlich Lohnsteuer und Beiträge an. Das läuft dem Motivationszweck der Betriebsveranstaltung eigentlich zuwider.

Pauschalierung und Beitragsfreiheit

In solchen Fällen können Sie einen ganz legalen Trick anwenden: Für alle lohnsteuerpflichtigen Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung besteht die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %. Damit erreichen Sie ebenfalls die vollständige Beitragsfreiheit der Leistungen. Dabei sind Sie nicht darauf festgelegt, bei welcher Feier Sie von vollständiger Abgabenfreiheit ausgehen und welche die dritte sein soll, bei der Sie pauschalieren. Rechnen Sie einfach aus, bei welcher Feier welche Vorgehensweise am „günstigsten“ ist. Bei der Feier, bei der die Beschäftigten die am wenigsten kostenintensive Leistung erhalten, kalkulieren Sie von vornherein mit der Pauschalierung.

ACHTUNG

Unter den Begriff „Betriebsveranstaltungen“ fallen alle Events auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben.





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