Zudem haben wir noch eine weitere Frage: Eine Arbeitnehmerin von uns leistet jährlich 172 Nachtschichten. Hierfür bekam sie bisher einen pauschalen Zuschlag von 157,50 Euro mtl. Dies entspricht 13%. Nunmehr verlangt sie vor Gericht einen Nachtzuschlag in Höhe von 30% ihres Bruttomonatsgehalts. Wir sehen das etwas anders. Zwar seien hier mehr als 13% fällig, aber ganz sicher keine 30 %. Eine Betreuung der Senioren ist zwingend auch nachts erforderlich. Wie sehen Sie das?
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