Arbeitsrecht

24 statt 12 Monate: So lange darf Kurzarbeit jetzt dauern

Kurzarbeit ist ein probates Mittel für Unternehmen in Krisenzeiten: Wenn Mitarbeitende vorübergehend nicht im vertraglich vereinbarten Umfang vom Unternehmen beschäftigt werden können, federt das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur die Gehaltseinbußen teilweise ab. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde nun vorübergehend von zwölf auf 24 Monate verlängert.

Hildegard Gemünden

27.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Das Ziel: Personalabbau verhindern

Normalerweise zahlt die Arbeitsagentur für maximal zwölf Monate Kurzarbeitergeld (§ 104 Sozialgesetzbuch (SGB) III). Wenn sich die Situation danach für das Unternehmen nicht verbessert hat, bleibt nur der Personalabbau, etwa durch betriebsbedingte Kündigungen und/oder Aufhebungsverträge. Für mehr Planungssicherheit und um Entlassungen zu verhindern, wurde die maximale Bezugsdauer nun per Verordnung auf 24 Monate verlängert. Die Verordnung gilt vom 1.1. bis zum 31.12.2025.

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