Das Ziel: Personalabbau verhindern
Normalerweise zahlt die Arbeitsagentur für maximal zwölf Monate Kurzarbeitergeld (§ 104 Sozialgesetzbuch (SGB) III). Wenn sich die Situation danach für das Unternehmen nicht verbessert hat, bleibt nur der Personalabbau, etwa durch betriebsbedingte Kündigungen und/oder Aufhebungsverträge. Für mehr Planungssicherheit und um Entlassungen zu verhindern, wurde die maximale Bezugsdauer nun per Verordnung auf 24 Monate verlängert. Die Verordnung gilt vom 1.1. bis zum 31.12.2025.
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