Das ist doch selbstverständlich, werden Sie bei dem einen oder anderen genannten Aspekt möglicherweise sagen. Und ich versichere Ihnen: Das ist es nicht. Ich habe schon Ausbildungszeugnisse gesehen, die gleich gegen mehrere formale Erfordernisse verstoßen haben. Ich rate ihnen daher, jeden einzelnen Punkt für sich abzuhaken.
Aspekt 1: Schreiben Sie das Ausbildungszeugnis in deutscher Sprache
Sie kommen Ihrer Verpflichtung, ein angemessenes Ausbildungszeugnis zu verfassen, dann nach, wenn Sie es in deutscher Sprache anfertigen. Sie müssen keineswegs der Tatsache Rechnung tragen, dass die Muttersprache des einen oder anderen Auszubildenden nicht Deutsch ist. Auch die Absicht eines Azubis, sich im Ausland bzw. in seinem Heimatland zu bewerben, ist kein Grund, das Zeugnis in einer anderen Sprache zu verfassen oder übersetzen zu lassen.
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