Leserfragen

„Ganztagsfortbildung für Halbtagskraft: Was müssen wir bezahlen?“

Leserfragen

Hildegard Gemünden

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Es ist uns besonders wichtig, dass das Know-how unserer Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand ist. Wir schicken daher auch Teilzeitkräfte zu Fortbildungen. Die Fortbildungen finden während der normalen Bürozeiten statt und die Mitarbeiter erhalten weiter ihr volles Gehalt. Nun verlangt eine Halbtagskraft Überstundenvergütung wegen einer ganztägigen Fortbildung. Sind wir verpflichtet, diese zu bezahlen?

ANTWORT

Nach der Rechtsprechung ist all das vergütungspflichtige Arbeitszeit, was Ihre Mitarbeiter auf Ihre Anweisung und in Ihrem Arbeitgeberinteresse tun (Bundesarbeitsgericht (BAG), 7.10.2018, 5 AZR 553/17). Wenn Sie die Teilnahme an der Fortbildung angeordnet haben, müssen Sie die Fortbildungszeit, die über die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiterin hinausgeht, daher tatsächlich zusätzlich bezahlen.

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