Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer: Wie Sie hohe Nachzahlungen durch frühzeitiges Handeln vermeiden
Ist ein Mitarbeiter abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig? Oder ist er selbstständiger Auftragnehmer? Diese Frage führt oft zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Sozialversicherungsträgern. Geht das Unternehmen von einem freien Mitarbeiter aus und liegt es falsch, wird es teuer. Wie Sie das selbst von vornherein vermeiden und worauf Sie für eine richtige Entscheidung achten sollten, zeigt ein aktuelles Urteil (Landessozialgericht – LSG – Nordrhein-Westfalen vom 27.5.2026, Az. L 8 BA 182/21).
Britta Schwalm
24.08.2026 ·
1 Min Lesezeit
Der Fall:
Eine Promotionsagentur stellte eine Verkaufsberaterin für einzelne Tage ein. Der zugrunde liegende Vertrag war als „Auftragsbestätigung“ bezeichnet und regelte unter anderem ein Honorar von 110 € pro Arbeitstag. Viele Monate später beantragten sowohl die Arbeitgeberin als auch die Verkaufsberaterin bei der Clearingstelle der Rentenversicherung eine Statusfeststellung als freie Mitarbeiterin. Doch die Einschätzung des Rentenversicherungsträgers lautete: Es liegt eine abhängige Beschäftigung vor. Das Unternehmen sollte Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigte nachzahlen. Die Begründung stützte sich unter anderem darauf, dass die Frau ausschließlich im Namen und auf Rechnung der Arbeitgeberin tätig war und nach außen als deren Mitarbeiterin erschien. Auch dass die Arbeit in einer fremdbestimmten Organisation und persönlich von der Mitarbeiterin ausgeübt wurde, sprach nach Ansicht der Clearingstelle gegen eine Selbstständigkeit.
Das Urteil:
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