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Fortsetzung oder neu erkrankt? Wie Sie die Entgeltfortzahlung rechtssicher klären

Erkrankt ein Beschäftigter immer wieder an derselben Krankheit, entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nur einmal. Egal, wie lange die Fortsetzungserkrankung also dauert: Nach 6 Wochen endet die Entgeltfortzahlungspflicht Ihres Unternehmens. Doch wie erfahren Sie, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung oder um immer wieder neue Erkrankungen handelt? Hierfür steht Ihnen zum einen die Vorerkrankungsanfrage zur Verfügung. Damit müssen Sie sich aber nicht begnügen. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.1.2023, Az. 5 AZR 93/22, veröffentlicht am 2.5.2023). Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie konkret haben.
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Britta Schwalm

20.01.2026 · 4 Min Lesezeit

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen. Erkranken sie erneut, entsteht grundsätzlich auch ein neuer Anspruch. Das gilt allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht auf die bisherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden kann. Ob das möglich ist, erfahren Sie zunächst einmal nicht vom Mitarbeiter, da Ihnen dieser keine Diagnosen mitteilt.

Mitarbeiter wollte keine Auskunft geben

Im Streitfall, den das BAG zu beurteilen hatte, war ein Beschäftigter in den Jahren 2019 bis 2020 an insgesamt 110 Tagen arbeitsunfähig krank. Als er sich erneut für einige Tage krankmeldete, erhielt er von seiner Arbeitgeberin keine Entgeltfortzahlung mehr. Das Unternehmen ging davon aus, dass eine Fortsetzungserkrankung vorlag und der Mitarbeiter von seiner Krankenkasse Krankengeld bezog.

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