Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen. Erkranken sie erneut, entsteht grundsätzlich auch ein neuer Anspruch. Das gilt allerdings nur, wenn die Erkrankung nicht auf die bisherige Arbeitsunfähigkeit angerechnet werden kann. Ob das möglich ist, erfahren Sie zunächst einmal nicht vom Mitarbeiter, da Ihnen dieser keine Diagnosen mitteilt.
Mitarbeiter wollte keine Auskunft geben
Im Streitfall, den das BAG zu beurteilen hatte, war ein Beschäftigter in den Jahren 2019 bis 2020 an insgesamt 110 Tagen arbeitsunfähig krank. Als er sich erneut für einige Tage krankmeldete, erhielt er von seiner Arbeitgeberin keine Entgeltfortzahlung mehr. Das Unternehmen ging davon aus, dass eine Fortsetzungserkrankung vorlag und der Mitarbeiter von seiner Krankenkasse Krankengeld bezog.
