1. Das Fundament: Die unumgängliche Schriftform des Kündigungsschreibens
Das Kündigungsschreiben ist das Fundament des gesamten Prozesses. Werden hier die gesetzlichen Formvorschriften nicht eingehalten, ist die Kündigung von Anfang an unwirksam.
1.1 Schriftform: Das brauchen Sie für die Wirksamkeit
Das Gesetz schreibt in § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) unmissverständlich die Schriftform für eine Kündigung vor. Dies bedeutet, dass das Kündigungsdokument eine eigenhändige Originalunterschrift tragen und dem Arbeitnehmer im Original ausgehändigt werden muss. Andere, oft im Alltag genutzte Kommunikationswege, sind rechtlich unwirksam.
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