Endlich wieder ein Sommerfest? So feiern Sie lohnsteuer- und beitragsfrei
Betriebsfeste und Ausflüge für Mitarbeiter sind endlich wieder entspannt möglich – und der Sommer bietet sich dafür besonders an. Als Personalverantwortlicher wissen Sie: Betriebsfeiern sind steuerlich begünstigt und die Zuwendungen an die Belegschaft können obendrein beitragsfrei bleiben.
Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen, damit alle ohne Nebenkosten feiern können.
Britta Schwalm
14.04.2026 ·
2 Min Lesezeit
Betriebsfeste und Ausflüge für Mitarbeiter sind eine gern gesehene Abwechslung – und der Sommer bietet sich dafür besonders an.
Als Personalverantwortlicher wissen Sie: Betriebsfeiern sind steuerlich begünstigt und die Zuwendungen an die Belegschaft können obendrein beitragsfrei bleiben.
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