Lohnsteuer und Sozialversicherung

Endlich wieder ein Sommerfest? So feiern Sie lohnsteuer- und beitragsfrei

Betriebsfeste und Ausflüge für Mitarbeiter sind endlich wieder entspannt möglich – und der Sommer bietet sich dafür besonders an. Als Personalverantwortlicher wissen Sie: Betriebsfeiern sind steuerlich begünstigt und die Zuwendungen an die Belegschaft können obendrein beitragsfrei bleiben. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen, damit alle ohne Nebenkosten feiern können.

Britta Schwalm

14.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Betriebsfeste und Ausflüge für Mitarbeiter sind eine gern gesehene Abwechslung – und der Sommer bietet sich dafür besonders an.

Als Personalverantwortlicher wissen Sie: Betriebsfeiern sind steuerlich begünstigt und die Zuwendungen an die Belegschaft können obendrein beitragsfrei bleiben.

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