Den Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters rufen Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Kommunikationsserver) ab. Die Krankenkasse des jeweiligen Mitarbeiters prüft, ob ihr AU-Daten vorliegen, und meldet diese an Sie zurück. Das ist in erster Linie dann der Fall, wenn der Beschäftigte arbeitsunfähig krank ist. Krankenhausaufenthalte oder Fehlzeiten wegen einer Rehabilitation können bisher noch nicht zurückgemeldet werden.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Personal aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- leicht verständlicher Aufbereitung von aktuellen Urteilen und Gesetzesänderungen, inkl. praktischen Handlungsempfehlungen
- Tipps und Impulsen aus der Praxis für die Praxis rund um moderne Mitarbeiterführung und -bindung
- rechtssicheren Hilfsmitteln wie Checklisten, Übersichten und Musterschreiben für den direkten Einsatz
