Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, hat jeder Arbeitnehmende das Recht auf einen schriftlichen Nachweis der Tätigkeit in Form eines Arbeitszeugnisses. Dabei kann zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden werden. Ersteres dient vornehmlich als einfacher Tätigkeitsnachweis. Letzteres hingegen beschreibt die erbrachten Leistungen und Kompetenzen eines scheidenden Mitarbeitenden im Detail.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘LeadersClub’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von
- multimedialen und topaktuellen Inhalten rund um moderne Mitarbeiterführung (Fachartikel, Kurzvideos, Podcast,…)
- persönlicher Weiterentwicklung dank spannender Inhalte zu Business English, Reden und Präsentieren
- Live-Austauschrunden und einem kurzen Draht zu unseren Experten für Ihren individuellen Beratungsbedarf