Seit dem 2.7.2023 werden Hinweisgeber bzw. Whistleblower – also Mitarbeiter, die auf Missstände im Unternehmen hinweisen – vor Repressalien besonders geschützt.
Mehr noch: Sie als Arbeitgeber müssen sogar eigene Meldekanäle für solche Hinweise zur Verfügung stellen. Das sieht das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Dies hätte eigentlich schon bis Ende 2021 geschehen sein müssen. Eine erste Fassung scheiterte jedoch im Bundesrat. Verhandlungen im Vermittlungsausschuss brachten für Sie als Arbeitgeber einige Erleichterungen.
