Arbeitsrecht

Bloß nicht zur Konkurrenz: Behalten Sie sich die Möglichkeit eines Wettbewerbsverbots vor

Solange ein Arbeitnehmer bei Ihnen beschäftigt ist, darf er per se nicht ohne Ihre Zustimmung für Ihre Konkurrenz arbeiten. Für die Zeit danach können Sie mit ihm ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gemäß § 74 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) vereinbaren oder – besser noch – mit dem Arbeitsvertrag einen Vorvertrag über ein Wettbewerbsverbot vereinbaren. Lesen Sie hier, warum dieser Vorvertrag so wichtig ist und worauf es beim eigentlichen Wettbewerbsverbot ankommt.
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Hildegard Gemünden

22.06.2026 · 3 Min Lesezeit

Ein Wettbewerbsverbot ist teuer

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