Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – wenn da der Chef nicht wäre. Ihre Mitarbeiter müssen nicht nur akzeptieren, dass Sie bei der
Urlaubsgewährung ein Wörtchen mitreden dürfen. Ist ein Mitarbeiter langfristig erkrankt, haben Sie zudem unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, dessen Urlaubsgeld zu kürzen (Arbeitsgericht Düsseldorf, 6.2.2025, Az. 9 Ca 5709/24).
