Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Azubis veröffentlicht ein YouTube-Video, in dem er Ihnen Lügen vorwirft. Eine böse Überraschung, aber Sie sind nicht wehrlos! Eine fristlose Kündigung kann in diesem Fall berechtigt sein. So hat es jedenfalls das Arbeitsgericht Berlin in einem aktuellen Fall entschieden (Arbeitsgericht (ArbG) Berlin, 22.5.2024, Az. 37 Ca 12701/23). Dieses Verhalten ist auch nicht mehr mit jugendlichem Leichtsinn zu entschuldigen.
