Personal aktuell 07.04.2025

Sonderausgabe: Betriebsbedingte Kündigung – Personalabbau erforderlich

Wie Sie betriebsbedingte Kündigungen planen und umsetzen

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Wenn ein Großauftrag dauerhaft wegfällt, sind betriebsbedingte Kündigungen erlaubt
Ein Albtraum für jedes Unternehmen: Ein Großauftrag entfällt plötzlich dauerhaft. Sie können eine Reihe von Mitarbeitern gar nicht mehr einsetzen und suchen einen Ausweg. Wenn keine neuen Aufträge akquiriert werden können, bleibt meist nur eine Lösung: Sie müssen betriebsbedingt kündigen. Mit einem solchen Fall hatte es das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.1.2025, Az. 3 SLa 156/24) zu tun.
Setzen Sie bei dem Grund für betriebsbedingte Kündigungen auf die richtige Strategie
Voraussetzung für Ihre betriebsbedingte Kündigung ist immer, dass Sie einen Kündigungsgrund vorweisen können. Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vorliegen, die Ihre Kündigungen unumgänglich machen. Denn nur dann ist eine betriebsbedingte Kündigung als sozial gerechtfertigt anzusehen.
Wie Sie die betriebsbedingte Kündigung schrittweise umsetzen
Wie bei jeder Kündigung ist die optimale Vorbereitung des A und O für eine erfolgreiche Umsetzung. Das gilt natürlich auch für betriebsbedingte Kündigungen. Vergessen Sie keine der wichtigen Voraussetzungen, sonst erleben Sie schnell Schiffbruch. Gehen Sie in den folgenden Schritten vor.
Sozialauswahl mit Auswahlrichtlinie – hier ist besondere Sorgfalt angezeigt
Die Sozialauswahl ist der Kernpunkt bei allen betriebsbedingten Kündigungen. Bei der Sozialauswahl werden die sozial schwächsten Mitarbeiter besonders geschützt. In die Auswahl müssen Sie alle Arbeitnehmer einbeziehen, die untereinander austauschbar sind, weil sie nach ihrer Qualifikation, der Hierarchieebene und nach ihrem Profil auf demselben Arbeitsplatz eingesetzt werden könnten.
Wie Sie eine betriebsbedingte Kündigung erfolgreich planen und umsetzen
Betriebsbedingte Kündigungen sind die „Königsdisziplin“ der arbeitsrechtlichen Kündigungen. Sie sind mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, speziell durch die Sozialauswahl, die Sie bei jeder betriebsbedingten Kündigung durchführen müssen.

Arbeitshilfen

  • Musterformulierung: Betriebsvereinbarung Auswahlrichtlinie
  • Musterformulierung: Anhörung, betriebsbedingte Kündigung