Ein Albtraum für jedes Unternehmen: Ein Großauftrag entfällt plötzlich dauerhaft. Sie können eine Reihe von Mitarbeitern gar nicht mehr einsetzen und suchen einen Ausweg. Wenn keine neuen Aufträge akquiriert werden können, bleibt meist nur eine Lösung: Sie müssen betriebsbedingt kündigen. Mit einem solchen Fall hatte es das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.1.2025, Az. 3 SLa 156/24) zu tun.
