Personal aktuell 22.09.2025

KW 39-40 I 2025

Top-Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement: Fehler
eines externen Dienstleisters gehen zu Ihren Lasten

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Besonderer Kündigungsschutz bei Betriebsratsgründung während der Probezeit? Schauen Sie genau hin!
Mitarbeiter, die sich an der Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl beteiligen, genießen besonderen Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 ff. Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Aber gilt das auch schon während der Probezeit? Das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München vom 20.8.2025 zeigt, dass es darauf ankommt, wie die Beteiligung aussieht.
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Wen durften Sie von der Inflationsprämie ausnehmen? BAG bringt Klarheit für Haustarifverträge und Leiharbeit
Die Inflationsausgleichsprämie, die Sie Ihren Mitarbeitern bis Ende letzten Jahres steuer- und beitragsfrei zahlen konnten, beschäftigt derzeit die Gerichte. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, ob und nach welchen Kriterien Sie Mitarbeiter von der Zahlung ausnehmen durften. So ist es auch in den zwei folgenden Fällen – jeweils mit positivem Ausgang für den Arbeitgeber.
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Vorsicht, Falle: Mit der falschen Klausel im Arbeitsvertrag hebeln Sie den gesetzlichen Urlaubsverfall aus!
Viele Arbeitsverträge regeln heute ausdrücklich, wann übergesetzliche Urlaubsansprüche verfallen. So können Sie als Arbeitgeber deren Übertragung oder Abgeltung verhindern. Mangelnde Sorgfalt bei der Formulierung kann jedoch dazu führen, dass Sie sich beträchtlich schaden, wie das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 15.7.2025 (9 AZR 198/24) zeigt. Lesen Sie hier, welche Vertragsklauseln zu Ihrem Vorteil wirken.
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Betriebliches Eingliederungsmanagement: Fehler eines externen Dienstleisters gehen zu Ihren Lasten
Bevor Sie einem Mitarbeiter wegen häufiger oder langer Krankheit kündigen, sollten Sie mit ihm in einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) geprüft haben, ob und wie Sie ihn künftig leidensgerecht beschäftigen und so sein Arbeitsverhältnis erhalten können. Denn das BEM stärkt Ihre Position, wenn es später zum Kündigungsschutzprozess kommen sollte. Das gilt aber nur bei einem ordnungsgemäßen BEM. Welche Fehler Sie bzw. Ihr externer Dienstleister hier unbedingt vermeiden sollten, zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg vom 14.1.2025 (15 Sa 22/24).
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Nutzen Sie den Freibetrag richtig, bleiben Ihre Gesundheitsleistungen an Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei
Kürzlich wurde ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg veröffentlicht, das klarstellt: Mehrwöchige Gesundheitstrainings für Mitarbeiter sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtiges Entgelt (vom 8.5.2025, Az. 4 K 438/24). Das gilt für alle Leistungen, die zwar einerseits der Gesundheit der Belegschaft dienen, andererseits aber den Anklang von „Urlaub“ für Mitarbeiter haben. Dennoch können Sie Ihren Beschäftigten jede Menge Gesundheitsleistungen zukommen lassen, die abgabenfrei bleiben – und diese dürfen ruhig auch angenehm sein.
Fachkräfte aus dem Ausland: Nutzen Sie die Chancenkarte, um die Zeit bis zur Anerkennung zu überbrücken
Auch wenn die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland erstmals seit über zehn Jahren wieder die Marke von drei Millionen überschritten hat, werden Fachkräfte vielerorts gesucht. Wenn Sie deshalb auf Fachkräfte aus Drittstaaten zurückgreifen wollen, ermöglicht Ihnen die sogenannte Chancenkarte, diese ohne Genehmigung der Arbeitsagentur zu beschäftigen, während das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation läuft. Erfahren Sie hier, wer die Chancenkarte erhält und wie er dann arbeiten darf.
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Arbeitshilfen

  • Checkliste: Einladung zum BEM