In diese Falle tappen viele Arbeitgeber, wenn ihr Mitarbeiter gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, seine vertragliche Arbeit zu verrichten: Sie suchen nach einer alternativen Beschäftigungsmöglichkeit, bieten diese dem Mitarbeiter beispielsweise im BEM-Gespräch
an und kündigen, wenn der Mitarbeiter das Angebot ablehnt. Die Kündigung scheitert dann regelmäßig vor Gericht. So auch im folgenden Fall, den das Arbeitsgericht (ArbG) Nordhausen am 22.5.2025 unter dem Aktenzeichen 3 Ca 7/25 entschieden hat. Erfahren Sie hier,
wie Sie in vergleichbaren Fällen rechtssicher vorgehen.
Kündigung