Personal aktuell 14.07.2025

KW 29-30 I 2025

Top-Thema: Datenschutz im Einstellungsverfahren: Vorsicht, wenn Sie einen Bewerber vorab googeln

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Aufhebungsvertrag oder Vergleich: Vereinbaren Sie die Urlaubsabgeltung zusätzlich zur Abfindung!
In diese Falle sind schon viele Arbeitgeber getappt: Sie vereinbaren beispielsweise per Aufhebungsvertrag, dass ein Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer großzügigen Abfindung enden wird – und wundern sich, wenn der betreffende Mitarbeiter anschließend noch Urlaubsabgeltung verlangt. In vielen Fällen führt an der Zahlung dann kein Weg vorbei. Doch Sie können vorsorgen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 3.6.2025, Az. 9 AZR 104/24).
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Extremistisch, rassistisch, menschenverachtend: Nicht immer dürfen Sie wegen solcher Äußerungen kündigen
Ende Mai bestätigten gleich 2 Oberverwaltungsgerichte die Entlassung von Beamten wegen rechtsextremer, rassistischer und menschenverachtender Äußerungen in sozialen Netzwerken. Sie seien mit dem Status eines Beamten nicht vereinbar. Ganz so einfach ist es für Sie als Arbeitgeber in der Privatwirtschaft jedoch nicht, wenn Sie einem Mitarbeiter wegen ähnlicher Äußerungen kündigen wollen. Das zeigt das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8.10.2024 (Az. 3 SLa 313/24).
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Keine Stellenausschreibung ohne Vermittlungsauftrag für die Arbeitsagentur – sonst droht Entschädigung
Bei jeder Neueinstellung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob Sie die Stelle mit einem Schwerbehinderten besetzen können, und sich hierzu mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen (§ 164 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX). Eine Verletzung dieser Pflicht ist ein Indiz für eine unzulässige Diskriminierung Schwerbehinderter. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 27.3.2025 (Az. 8 AZR 123/24) nun geklärt, was genau mit „in Verbindung setzen“ gemeint ist.
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Datenschutz im Einstellungsverfahren: Vorsicht, wenn Sie einen Bewerber vorab googeln
Bevor Sie einen neuen Mitarbeiter einstellen, wollen Sie als Arbeitgeber naturgemäß möglichst viel über ihn wissen. Ein Background-Check interessanter Kandidaten im Internet kann Ihnen hierzu wichtige Informationen liefern. Aber ist eine solche Recherche datenschutzrechtlich zulässig? Und inwieweit müssen Sie die jeweiligen Bewerber über ihre Recherche informieren? Diese Fragen beantwortet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5.6.2025 (Az. 8 AZR 117/24).
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Vorsicht! Auch Mitarbeiter können eine Statusanfrage in Gang setzen – mit vielleicht unerwünschtem Ergebnis
Die erste wichtige Frage, die Sie für jeden neuen Mitarbeiter zu klären haben, lautet: Handelt es sich um einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder einen selbstständigen Auftragnehmer? Dabei können Sie sich kaum auf die Vereinbarung zwischen Ihnen und dem betreffenden Mitarbeiter stützen. Ein gerade veröffentlichtes Urteil zeigt: Es kommt in erster Linie darauf an, wie die Zusammenarbeit tatsächlich praktiziert wird. Entspricht diese nicht der Vereinbarung und stellt der Beschäftigte eine Statusanfrage, könnten hohe Nachzahlungen auf Sie zukommen (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, 21.3.2025, Az. L 1 BA 15/22).
Ausbildungsbeginn 2025: Ihre Möglichkeiten, wenn pubertäres Gehabe in Aggression und Gewalt umschlägt
Immer häufiger fallen in den letzten Jahren Jugendliche und junge Erwachsene (überwiegend männlich) durch Gewalttaten auf. Als mögliche Gründe nennt das Bundeskriminalamt anhaltende psychologische Belastungen, z. B. durch die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch eigene Gewalterfahrungen der jungen Menschen. Die aktuellen Krisen wie Nahostkrieg, Ukrainekrieg, die neue Rolle der USA und die allgemein aufgeheizte Diskussion über diese Themen werden ihr Übriges beitragen. Wenn nun im August/September die neuen Auszubildenden anfangen, stellt sich für Sie als Arbeitgeber die Frage: Was tun, wenn einer davon aggressiv oder gewalttätig wird?
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Arbeitshilfen

  • Übersicht: Voraussetzungen zur Kündigung bei privaten Posts in sozialen Medien
  • Checkliste: Keine Chance für Diskriminierungsklagen
  • Musterformulierung: Datenschutzinformation für Bewerber