Teure Weiterbildungsmaßnahmen lohnen sich nur für Mitarbeiter, die anschließend noch möglichst lange im Unternehmen bleiben. Um das zu gewährleisten, können und sollten Sie vor Beginn der Weiterbildung einen Fortbildungsvertrag schließen. Darin verpflichten Sie den jeweiligen Mitarbeiter, die Fortbildungskosten zurückzuzahlen, wenn er die Fortbildung abbricht oder das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet. Vor Gericht erweisen sich solche Vereinbarungen aber häufig als unwirksam. Der folgende Fall zeigt gleich 5 Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.2.2025, 5 SLa 104/24).
Fortbildungskosten