Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung ist schnell passiert. Wenn Sie ein zu hohes Gehalt ausgewiesen haben, akzeptiert Ihr Mitarbeiter
eine Korrektur aber womöglich nicht. Doch die Gehaltsabrechnung ist kein Schuldanerkenntnis. Sie brauchen den zu hohen Betrag daher nicht zu bezahlen (Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, 28.1.2025, 7 SLa 378/24).
