Tarifliche Nachtzuschläge beschäftigen die Gerichte schon seit Jahren – insbesondere die Frage, inwieweit hier Differenzierungen zulässig sind. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte diesbezüglich einige Tarifverträge für unwirksam erklärt, sodass die betroffenen Arbeitgeber höhere Zuschläge zahlen sollten. Doch diese Urteile hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 11.12.2024 (1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23) aufgehoben. Die Bedeutung der nun vorliegenden Grundsatzentscheidung geht weit über das Thema Nachtzuschläge hinaus.
